Ort und Zeit wird in Abstimmung mit den jeweiligen Schulleitern jedes Jahr vor Schulstart von den Städten und Gemeinden bekannt gegeben. Schulpflichtig sind Kinder, die das sechste Lebensjahr vollenden. Freiwillige ist die Anmeldung von Kindern, die das sechste Lebensjahr später vollenden.
Es sollen möglichst alle schulpflichtigen Kinder eingeschult werden. Über die Aufnahme entscheidet der Schulleiter. Kriterien für die Schulaufnahme: Ermittlung des aktuelles Lernstands jedes Kindes in verschiedenen Entwicklungsbereichen und die verpflichtende Schulaufnahmeuntersuchung durch den Kinder- und Jugendarzt des öffentlichen Gesundheitsdienstes.
Die Zurückstellung vom Schulbesuch um ein Jahr soll nur ausnahmsweise erfolgen, so beispielsweise bei Kindern, die bei Beginn der Schulpflicht geistig, körperlich bzw. sozial-emotional nicht genügend entwickelt sind. Die Zurückstellung soll nur erfolgen, wenn es keine Anhaltspunkte für sonderpädagogischen Förderbedarf gibt.
Das Kind
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* ist besonders wichtig, da der Bewegungsraum der Kinder heutzutage eingeschränkt ist und diese grundlegenden motorischen Fertigkeiten längst nicht mehr so vorhanden sind